
Kontaktdaten
Allgemeine Anfragen
E-Mail: info@ka-baeder.de
Telefon: +49 721 133 5201
Postalisch: Bäderbetriebe - Stadt Karlsruhe, Hermann-Veit-Str. 7, 76135 Karlsruhe.
Bitte beachten: E-Mails und Anrufe werden Mo-Fr zwischen 8 und 15 Uhr bearbeitet. ACHTUNG: Zwischen dem 23. Dezember und dem 1. Januar werden keine Kontaktanfragen beantwortet, da in diesem Zeitraum die gesamte Stadtverwaltung geschlossen hat.
Fragen zum Kursangebot
Informationen zu den Kursen bei den Karlsruher Bädern:
E-Mail: info@aquakurse-ka.de
Tel. +49 721 133 5213
Die Übersichtsseite der Karlsruher Bäder zu Kursen und Abzeichen
Presseanfragen
Kontaktdaten zu Presseanfragen
Drehanfragen
Das Filmen und Fotografieren ist in den Karlsruher Bädern grundsätzlich nicht gestattet. Mit vorheriger Drehgenehmigung ist dies zu bestimmten Zwecken möglich. Drehanfragen bitte an folgende E-Mail-Adressen senden:
- Europabad Karlsruhe: luisa.schnepf@ka-baeder.de
- Therme Vierordtbad, Weiherhofbad, Adolf-Ehrmann-Bad, Hallenbad Grötzingen, Sonnenbad, Turmbergbad, Rheinstrandbad Rappenwört, Freibad Rüppurr: denise.carow@ka-baeder.de
- Fächerbad: faecherbad@ka-baeder.de
Die Drehanfrage muss erst schriftlich bestätigt werden, um Fotografieren und Filmen zu dürfen.
Interne Meldeseite für Hinweisgebende
Haben Sie Kenntnis von Missständen oder Rechtsverstößen bei der Karlsruher Bädergesellschaft mbH, der Fächerbad Karlsruhe GmbH oder der Stadt Karlsruhe - Bäderbetriebe?
Auf diesem sicheren Weg können Sie diese melden:
Rechnungsprüfungsamt
Interne Meldestelle für Hinweisgebende
Lammstraße 7
76133 Karlsruhe
E-Mail: rpa@karlsruhe.de
Telefon: 0721 133-1450
Einwurf in den Briefkasten
Die Karlsruher Bäder haben sich der „Internen Meldestelle für Hinweisgebende“ der Stadt Karlsruhe angeschlossen.
Alle Hinweise werden streng vertraulich behandelt. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Unter dem Link finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen.
Hinweis: Die interne Meldestelle für Hinweisgebende der Karlsruher Bäder wurde auf Grundlage der Richtlinie (EU) 2019/1937, dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und dem Kommunale-Meldestellen-Gesetz (KommMeldG) eingerichtet.